Winterdienst Betriebsgelände: gesetzliche Verpflichtungen im Überblick

Um einen effektiven und rechtskonform durchgeführten Winterdienst auf dem Betriebsgelände gewährleisten zu können, müssen Unternehmer sich mit einer ganzen Reihe an formalen und praktischen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Ganz auf Nummer sichergehen Betriebe dabei, wenn sie einen Experten für Räumdienste und Streudienste beauftragen, wie es beispielsweise viele Betriebe im Winterdienst in Köln tun. In den Wintermonaten von November bis April sind Witterungsverhältnisse aus Schnee und Eis vielerorts für eine beeinträchtigte Verkehrssicherheit verantwortlich. Das heißt aber auch, dass sich Unternehmen und Gewerbebetreibende mit ihren Pflichten im Winterdienst auseinandersetzen müssen. Dieser stellt dabei häufig eine massive Herausforderung dar, die sich mit den eigenen zeitlichen, personellen und technischen Ressourcen kaum bewältigen lässt. Glücklicherweise können Sie diese Tätigkeiten auch ganz einfach delegieren: Wenn Sie als Unternehmer Ihre Verkehrssicherungspflichten sowie den gesamten Winterdienst auf dem Betriebsgelände einem spezialisierten Dienstleister überlassen, können Sie der kalten Jahreszeit entspannt entgegensehen.

Winterdienst Betriebsgelände – wie ist die gesetzliche Lage?

Der Begriff „Winterdienst“ umfasst nach einer gängigen Definition die Gesamtheit aller Maßnahmen, die im Winter zum Zwecke der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Mobilität im Verkehrsgeschehen regelmäßig durchgeführt werden müssen.

Folgende Maßnahmen zählen insbesondere zum Winterdienst:

  • die Schneeräumung zur Sicherung aller Wege und Flächen
  • die Eisbekämpfung zum Schutz vor Glätteunfällen
  • die permanente Wetterüberwachung, um rechtzeitig Wetterwechsel zu erkennen
  • das stetige Vorhalten von Einsatzkräften, Maschinen und Streustoffen, für eine schnelle Einsatzbereitschaft

Räumen und Streuen auf Firmengeländen ist immer Eigennützig

Es ist sicherlich einleuchtend, dass ein Winterdienst auf dem Betriebsgelände schon aus unternehmerischem Eigeninteresse geboten ist: Die möglichst uneingeschränkte Begeh- beziehungsweise Befahrbarkeit von Straßen, Plätzen, Parkflächen und Wegen sowie von Zu- und Auffahrten ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich Ihre Kunden und Mitarbeiter jederzeit sicher bewegen können. Auf diese Weise beugen Sie Unfällen sowie Behinderungen des Betriebsgeschehens vor und sichern sich auch juristisch ab.

Verkehrssicherung, Fürsorge, Schutz: Die rechtlichen Vorgaben beim Winterdienst

Aus rechtlicher Perspektive ist der Winterdienst am Betriebsgelände vor allem deshalb bedeutsam, weil Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter innerhalb ihres räumlichen Verantwortungsbereiches von Gesetzes wegen zur Verkehrssicherung (Räumen und Streuen) verpflichtet sind. Wird diesen Pflichten nicht oder nur unzureichend nachgekommen, kann dies nicht nur zu empfindlichen Geldbußen führen, sondern der verantwortliche Unternehmer auch für die Folgen von daraus resultierenden Unfällen von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern haftbar gemacht werden. Ein verlässlicher Winterdienst auf dem Betriebsgelände ist also auch unter dem Gesichtspunkt etwaiger Schadenersatzansprüche, wie sie sich aus den einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes in Kombination mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben können, von erheblicher Bedeutung.

Wichtig: Regionale Pflichten beim Winterdienst beachten

Weitere Details zu Art und Ausmaß der Verkehrssicherungspflichten, für deren Einhaltung Sie als Unternehmer Sorge zu tragen haben, können Sie den ortsgültigen Straßen-, Städte- und Gemeindesatzungen sowie Winterdienstordnungen entnehmen. Diese Regelungsinhalte sind allerdings nicht immer deckungsgleich und können sich regional unterscheiden. Der Winterdienst in Düsseldorf könnte beispielsweise andere Anforderungen haben als der Winterdienst in Münster. Zumeist stellt sich die Situation so dar, dass für die Räumung öffentlicher Straßen zwar die Gemeinden zuständig sind, die an private Grundstücke angrenzenden Gehwege jedoch von Eigentümern beziehungsweise Besitzern von Schnee und Eis befreit werden müssen. Darüber hinaus sind auch die Geh- und Fahrwege am eigentlichen Firmengelände von der Räum- und Streupflicht umfasst, damit Mitarbeiter und Kunden keiner vermeidbaren Verletzungsgefahr ausgesetzt werden.

Winterdienst Betriebsgelände: Darum ist das Beauftragen eines externen Dienstleister sinnvoll

Grundsätzlich können Unternehmen selbst darüber entscheiden, ob sie den Winterdienst auf dem Betriebsgelände selbst vornehmen oder an einen externen Dienstleister delegieren wollen. Erstere Option läuft auf die Beauftragung hauseigener Mitarbeiter hinaus, was jedoch unweigerlich zeitliche und personelle Ressourcen bindet und auf Kosten der eigentlichen betrieblichen Kernaufgaben gehen kann. Zusätzlich müssen Sie im Rahmen einer Eigenbesorgung der Räum- und Streupflichten in die erforderliche Ausrüstung investieren (Schneeschaufeln, Fräsen, Streugeräte usw.) und diese den beauftragten Angestellten zur Verfügung stellen. Angesichts dieser Nachteile entscheiden sich viele Unternehmer dazu, einen professionellen Winterdienst für ihr Betriebsgelände zu beauftragen, um sich vollständig auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren zu können und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verlässlich sicherzustellen.

Professionellen Winterdienst beauftragen: Das sind Ihre Vorteile

Wenn Sie ein spezialisiertes Fachunternehmen damit beauftragen, den Winterdienst auf Ihrem Betriebsgelände zu übernehmen, geht dies mit zahlreichen Vorteilen und Annehmlichkeiten einher.

Das sind nur einige der Vorteile durch einen externen Dienstleister:

+ Flexible Einsatzzeiten

Als wesentlicher Pluspunkt stechen zunächst die flexiblen Einsatzzeiten hervor: Professionelle Winterdienste sind sieben Tage die Woche zu jeder gewünschten Uhrzeit für Sie erreichbar und versehen auf Wunsch auch mehrmals täglich oder sogar rund um die Uhr für Sie Dienst – schließlich halten sich Schneefall, Eisbildung und Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit auch nicht an starre Arbeitszeiten.

+ Erfahrene Einsatzkräfte, hochwertigste Arbeitsmittel

Eine effiziente und sorgfältige Arbeitsweise wird durch den Einsatz von geschultem Personal und hochmodernem Equipment sichergestellt. Regelmäßige Schulungen sowie die permanente Beobachtung bundesweiter und regionaler Winterdienstsatzungen gewährleisten, dass Aufträge stets korrekt ausgeführt werden. Werkzeuge und Fahrzeuge, die für das Durchführen des Winterdienstes notwendig sind, werden regelmäßig gewartet. 

+ Umfassender Winterdienst-Service

Das umfangreiche Leistungsspektrum für den Winterdienst auf Ihrem Betriebsgelände reicht vom eigentlichen Räum- und Streudienst über die Freilegung von Hydranten und Abläufen bis hin zu Einsätzen nach Dachlawinen. Zudem können Sie zwischen zahlreichen Zusatzoptionen wie etwa dem Schneeabtransport oder der Schneeverlagerung auswählen.

+ Stetiges Überwachen von Wetterdaten

Ein professioneller Winterdienst für Ihr Betriebsgelände umfasst zudem die ständige Überwachung und Auswertung aktueller Wetterdaten, wobei die Einsätze auf dieser Basis zentral koordiniert werden und daher stets zur richtigen Zeit erfolgen. Der Ablauf aller Arbeiten wird ebenso lückenlos dokumentiert.

+ Rechtliche Absicherung und Haftung Auch in juristischer Hinsicht sind Sie als Unternehmer oder Betriebsinhaber gut beraten, auf eine erfahrene Fachfirma zu setzen: Diese übernimmt nämlich auch sämtliche Haftungsrisiken und Schadenersatzpflichten, die sich im Hinblick auf den Winterdienst am Betriebsgelände ergeben können. Alle Räum- und Streuarbeiten werden an den jeweils gültigen regionalen Verordnungen und Satzungen ausgerichtet. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachanwälten, die alle relevanten Rechtsquellen und die einschlägige Judikatur kontinuierlich beobachten.

Fazit: Betriebsgelände-Winterdienst immer vom Profi umsetzen lassen

Der Winterdienst auf dem Betriebsgelände stellt sowohl für große Unternehmen als auch für mittelständische Betriebe, egal ob der Winterdienst in Oberhausen stattfindet oder der Winterdienst in Dortmund durchgeführt werden muss, in personeller, technischer und juristischer Hinsicht eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Hinzu kommt die rechtliche Sensibilität der Materie, die eine genaue Vertrautheit mit allgemeinen Verkehrssicherungspflichten sowie den regionalen Satzungen und Verordnungen erforderlich macht. Die Auslagerung aller damit zusammenhängenden Aktivitäten an eine renommierte Fachfirma stellt für Sie als Unternehmer somit eine erhebliche Entlastung dar, durch die Sie sich eine große Menge an Zeit, Mühe und rechtlichen Unsicherheiten ersparen können.

Überzeugt? Dann beauftragen Sie uns! Der Amendt Winterdienst ist Ihr Ansprechpartner für den gewerblichen Räum- und Streudienst – seit mehr als 40 Jahren. Wir sorgen von November bis April rund um die Ihr für Ihr Schnee- und Eisfreies Betriebsgelände. Stellen Sie jetzt Ihre unverbindliche Anfrage – wir melden uns zeitnah zurück!

Kommentare (2)

  • Jedes Unternehmen sollte auch ihr Betriebsgelände für den Verkehr sichern lassen. Mein Bruder hat mir von einem Fall erzählt, bei dem ein Mitarbeiter sich verletzt hat und über 3 Monate ausgefallen ist. Also ist es eigentlich auch nur im eigenen Interesse.

  • Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Verkehrssicherung. Ich möchte Verkehr sichern lassen. Interessant, dass aus rechtlicher Perspektive der Winterdienst am Betriebsgelände vor allem deshalb bedeutsam ist, weil Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter innerhalb ihres räumlichen Verantwortungsbereiches von Gesetzes wegen zur Verkehrssicherung (Räumen und Streuen) verpflichtet sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Persönlicher Kontakt  02504 / 889 627 80

Wir freuen uns über eine Nachricht von Ihnen.

© 2021 Amendt Winterdienst. Alle Rechte vorbehalten.

© 2021 Amendt Winterdienst. Alle Rechte vorbehalten.