In Dortmund sind laut Straßenreinigungssatzung alle Gehwege, die an ein Grundstück angrenzen, bei Schnee und Eisglätte zu sichern. Die Pflicht gilt auch für Verbindungswege, Zuwegungen zu Mülltonnenplätzen und gemeinsam genutzte Privatstraßen, sofern diese öffentlich zugänglich oder begehbar sind. Die Räumbreite muss so gewählt werden, dass zwei Personen gefahrlos aneinander vorbeigehen können – meist 1,20 bis 1,50 Meter.