Räum- und Streupflicht auf Betriebsgeländen – diese Regeln gelten

Bei Eisglätte und Schneefall besteht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine Räum- und Streupflicht auf Betriebsgeländen. Als Unternehmer, Vermieter oder Betreiber einer öffentlichen Einrichtung stellt Sie diese Pflicht jedes Jahr erneut vor eine große Herausforderung.

Wenn es friert und schneit, müssen Sie schon „vor dem Aufstehen“ auf Ihrem Firmengelände sein und streuen oder Schnee schieben. So sieht es der Gesetzgeber vor. In der Praxis gibt es dafür erfahrene Winterdienste, die sich in Ihrem Auftrag um die Durchführung der Räum- und Streupflicht kümmern.

Räumdienst und Streudienst: Gibt es eine Pflicht?

Jeder Eigentümer, Unternehmer und Vermieter unterliegt grundsätzlich der Räum- und Streupflicht. Das besagt, dass er sich um die Beseitigung glatter Unfallquellen kümmern und die Zugänge und Wege seinem Grundstück von Schnee und Eisglätte freihalten muss. In welchen Abständen Sie räumen müssen, hängt unter anderem von Ihren Geschäftszeiten ab. Das Gesetz sieht vor, dass zu Arbeitsbeginn bis Arbeitsende eine unfallfreie Begehung Ihres Betriebsgeländes gewährleistet sein muss. Wenn Ihr Gelände immer frei zugänglich ist, muss der Winterdienst auch nach Straßenreinigungssatzung erbracht werden.

Viele Vermieter lagern das Schippen dabei auch auf ihre Mieter um. Als Supermarktbetreiber, Filialist oder Firmenchef eines großen Unternehmens geht es natürlich um ganz andere Flächen, die Sie nicht selbst beräumen oder in die Verantwortung des Hausmeisters legen können. Hier empfiehlt es sich, für die Einhaltung der Räum- und Streupflicht einen professionellen Winterdienst-Dienstleister zu beauftragen.

Glatteis, Blitzeis, Schnee: Wer haftet bei Unfällen?

Grundsätzlich haftet derjenige, der für die Räum- und Streupflicht zuständig ist. Daher sollten Sie als Unternehmer dem Räumen und Streuen Ihres Betriebsgeländes nachkommen. Versäumen Sie den Winterdienst und es kommt zu Unfällen, stehen Sie in der Haftung und müssen unter Umständen mit Schadensersatzforderungen rechnen. Daher ist es wichtig, dass Sie alle Zufahrten und Zugänge von Schnee und Eis befreien und sich regelmäßig darum kümmern. Ein Pro für das Beauftragen eines professionellen Winterdienstes: Wenn Sie einen Dienstleister zur Räum- und Streupflicht verpflichten, übernimmt dieser die Verantwortung für die richtige Ausführung und damit auch die Haftung.

Exkurs: Wer ist auf Privatgrundstücken in der Winterdienst-Pflicht?

Hier lässt sich kurz und bündig sagen: „Eigentum verpflichtet“. Neben Ihrer Verantwortung, das eigene Grundstück zu beräumen und nicht selbst zu verunfallen, müssen Sie als Hauseigentümer auch für die sichere Begehung der Wege vor Ihrem Grundstück sorgen. Die Räum- und Streupflicht auf den Straßen obliegt der Gemeinde, doch für Gehwege entlang Ihres Grundstücks sind Sie verantwortlich. Unbedingt beachten sollten Sie hier die regionalen Vorschriften für den Winterdienst.

Räum und Streupflicht an gewerblichen Winterdienst übertragen

Die Aufgaben gegenüber der Räum- und Streupflicht sind im Alltagsgeschäft für den Großteil vieler Unternehmer kaum zu bewerkstelligen. Müssen Sie doch von November bis April in Dauerbereitschaft stehen, um Ihr Firmengelände verkehrssicher zu halten. Dabei ist es irrelevant, ob es ein kleineres Gelände oder ein Grundstück mit Tausenden von Quadratmetern ist.

Diese folgenden Punkte leistet ein professioneller Winterdienst für Sie:

  • Maschinelle Räumung und Handräumung aller Flächen
  • Bereitstellung aller Einsatzmittel wie Schneefräsen, Schaufeln, Räumfahrzeuge und Streugut
  • Stellen von erfahrenen und flexiblen Einsatzkräften
  • Permanente Kontrolle des Wetters und eventueller Wetterwarnungen sowie kostenlose Kontrollfahrten
  • Arbeit nach gültigen Winterdienstsatzungen

Viele Unternehmen sind auch besorgt bei der Haftung aufgrund eventueller Glatteisunfälle, die die Folge von nicht erfolgten oder fehlerhaften Schnee- und Eisräumungen sind. Durch die Beauftragung eines Winterdienstes und das flächendeckende Streuen wird das Unfallrisiko enorm gemindert und aktiv vorgebeugt. Der Dienstleister sorgt regelmäßig dafür, dass Schneemassen auf Ihrem Gelände umgelagert oder abtransportiert werden, um einen reibungslosen Betriebsverkehr zu ermöglichen.

Der weitere Vorteil: In dem Moment, in dem Sie die Räum- und Streupflicht auslagern, übertragen Sie die Haftung auf den ausführenden Winterdienst-Anbieter und können sich auf eine zeitnahe Erledigung verlassen. Das Outsourcing an einen professionellen Winterdienst ist daher immer die richtige Wahl.

Räumpflicht und Streudienst nachkommen – das übernimmt ein Winterdienst

Der Winterdienst kümmert sich rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen um die Befreiung von Eis und Schnee auf Betriebsgeländen. Bei größeren Schneemassen, die nicht einfach zur Seite geschoben werden können, ist ein Abtransport oder eine Umlagerung möglich. Natürlich wird nicht nur Schnee, sondern auch darunter befindliches Eis entfernt und gegebenenfalls abtransportiert. Bei Glatteisgefahr wird präventiv mit Salz, Granulat oder Splitt gestreut, damit Glatteisflächen gar nicht erst entstehen können. Dies erfolgt dabei nach den Wünschen des Auftraggebers und den Vorschriften der Kommune. Schwierige Gelände mit Blumenkübeln oder Treppen werden per Handräumung nachgearbeitet, sodass es durch die Ausführung der Räum- und Streupflicht nicht zu Schäden an der Geländeausstattung kommt. Der Winterdienst beinhaltet alle Leistungen, die für ein sicheres Begehen und Befahren des Geländes nötig sind.

Fazit: Räum- und Streupflicht wird einfach dank gewerblichem Winterdienst

In schneereichen und kalten Wintern ist die Durchführung der Räum- und Streupflicht eine sehr zeitaufwendige und regelmäßige Maßnahme. Ein Auslassen oder eine nur schlechte Ausführung gefährdet alle, die Ihr Betriebsgelände aufsuchen. Machen Sie es sich einfach und beauftragen Sie einen Winterdienst, der alle Aufgaben und Haftungen für Sie übernimmt.

Überzeugt, dass ein gewerblicher Winterdienst die richtige Wahl ist? Der Amendt Winterdienst ist auch Ihr erfahrener Partner für Räumdienste und Streudienste. Wir sind in allen Bundesländern (außer Bayern) für Sie aktiv – 7 Tage die Woche. Holen Sie sich gleich hier Ihr persönliches Angebot ein!

Kommentare (3)

  • Danke für den Beitrag zur Streupflicht. Ich bin schon länger auf der Suche nach weiteren Informationen hierzu. Der Beitrag hilft mir wirklich sehr! Natürlich wird es noch eine Weile dauern, bis der Winter kommt…

  • Tja hätte derBetreiber des Parkplatzes bei Rewe Osdorf das man getan dann hätte ich nun nicht für ca 14 Tage mit einer Oberschenkel-Fraktur im Altonaer Krankenhaus liegen müssen sondern hätte mit meiner Traumfrau ganz gechillt Weihnachten gefeiert…..
    Unglaublich diese Arroganz bei so einem Wetter nicht für die Verkehrssicherheit seiner Kunden zu sorgen

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