Ja. Die Räum- und Streupflicht in Hagen erstreckt sich auf alle öffentlich zugänglichen Gehwege, unabhängig davon, ob sie in der Innenstadt, in Wohnsiedlungen wie Boele oder in Randlagen wie Eilpe/Dahl liegen. Maßgeblich ist, dass die Fläche dem öffentlichen Fußgängerverkehr dient. Auch bei geringer Frequentierung besteht eine gesetzliche Pflicht zur Sicherung – werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr.