Diese Bereiche gelten als besonders gefährlich und müssen priorisiert behandelt werden. Anlieger sind verpflichtet, auch die Gehwegabschnitte an Haltestellen, Überwegen und Kreuzungen zu sichern, wenn diese an ihr Grundstück grenzen. Bei Missachtung drohen Bußgelder oder Schadensersatzforderungen, sollte es zu Unfällen kommen.